Was
Beschreibung
Der landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) ist Bestandteil der planungsrechtlichen Voraussetzung für die Realisierung von Vorhaben, die einen Eingriff im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) darstellen und leistet die erforderliche Eingriffs-/Ausgleichsplanung (EAP).
Ziel des LBP ist es dabei, die durch das geplante Vorhaben zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft darzustellen.
Um diese Eingriffe darzustellen, erfolgt in einem ersten Schritt die Ermittlung des Bestandes sowie dessen Bewertung. Dazu werden die entsprechenden Schutzgüter, wie z.B. Boden, Wasser, Flora und Fauna näher erfasst und beschrieben.
Häufig erfolgen hierzu u.a. Kartierungen zu den vorhandenen Biotoptypen und unterschiedlichen faunistischen Gruppen. Anschließend folgt die Darstellung der Wirkfaktoren des geplanten Vorhabens sowie deren Wirkweiten. Um die Folgen der Wirkfaktoren soweit wie möglich zu minimieren, werden Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen abgeleitet (Vermeidungsgebot gem. § 15 (1) BNatSchG). Bestehen unvermeidbare Beeinträchtigungen, ist ein Ausgleich oder Ersatz (§ 15 (2) BNatSchG) zu schaffen. Die rechtlichen Grundlagen zur Notwendigkeit der entsprechenden Planung ergeben sich ferner gem. § 17 (4) BNatSchG.
Neben der textlichen Beschreibung umfasst ein LBP auch die kartografische Darstellung des Bestandes, der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sowie der Lage und Beschaffenheit möglicher Ausgleichsflächen.
Mit dem Planfeststellungsbeschluss oder der Plangenehmigung wird der LBP zusammen mit dem Bauentwurf und ggf. weiteren erforderlichen Unterlagen rechtsverbindlich.
Nachhaltigkeitsexperten für
Landschaftspflegerische Begleitplanung (LBP) und Eingriff-/Ausgleichsplanung (EAP)
Sylvia Lang
Diplom-Biologin mit mehrjährige Erfahrungen in Projektsteuerung und –koordination.
Sibylle Kaunath
Diplom-Ingenieurin der Landespflege, Schwerpunkt Landschaftsplanung
Kunden
Projektreferenzen
Landschaftspflegerischer Begleitplan für den Bau der B 249 – Ortsumgehung Meinhard/Ortsteil Frieda
Das Hessische Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen Wiesbaden, vertreten durch das Amt für Straßen- und Verkehrswesen Eschwege in Zusammenarbeit mit dem ASV Gelnhausen, plante den Bau der Ortsumgehung Frieda im Zuge der B 249. Ziel des Vorhabens war es, die Ortsdurchfahrt von Frieda von dem erheblichen Durchgangsverkehr mit hohem Schwerlastanteil zu entlasten. Die Landschaftspflegerische Begleitplanung hatte zum Ziel, die Eingriffe in Natur und Landschaft darzustellen und Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung der Eingriffe sowie zur Kompensation der unvermeidbaren Beeinträchtigungen zu entwickeln.
- Realnutzungs- und Biotoptypenkartierung auf einer Fläche von ca. 120 ha
- Umfangreiche faunistische Erhebungen (Vögel, Fledermäuse, Amphibien, Reptilien, Laufkäfer, Tagfalter und Widderchen, Libellen, Heuschrecken)
- Bestandsbewertung aller Schutzgüter
- Darstellung und Bilanzierung des Eingriffsumfangs und Entwicklung eines Ausgleichskonzeptes für die nicht vermeidbaren Eingriffe
- NATURA 2000-Verträglichkeitsstudie
- Artenschutzrechtliche Prüfung
- Darstellung und Auswertung der Erfassung sowie der Maßnahmenplanung mit ESRI ArcView
Hessisches Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen Wiesbaden, vertreten durch das Amt für Straßen- und Verkehrswesen Gelnhausen
LBP zum Bau des Vulkanradweges in der Gemeinde Altenstadt (Wetteraukreis, Hessen)
Durch den Bau des Radweges in der Gemeinde Altenstadt wird der in den Jahren 2001-2003 erstellte Vulkanradweg „Oberes Niddertal“ bis zur Grenze des Main-Kinzig-Kreises verlängert.
Die Maßnahme umfasst den Bau eines Freizeitradweges auf einer Gesamtlänge von 8,8 km, wobei 1,4 km innerhalb der Ortschaften von Enzheim, Lindheim und Höchst verlaufen. Die Trasse wird größtenteils auf vorhandenen Wirtschaftswegen geführt.
Landschaftsplanerisch hohe Anforderungen ergeben sich aus den im Planungsraum vorhandenen Schutzgebieten, insbesondere zwei Naturschutzgebiete, ein FFH-Gebiet (Flora-Fauna-Habitat) sowie ein Europäisches Vogelschutzgebiet, welche der Radweg durchläuft bzw. tangiert.
Vor allem in den weiten offenen Auen der Nidder und des Seemenbaches, die von zahlreichen seltenen, gefährdeten und störungsempfindlichen Brutvogelarten besiedelt sind, stellt der Bau des für die touristische Infrastruktur überaus bedeutenden Radwegeteilstückes einen potenziell sehr hohen Eingriff in Natur und Landschaft dar.
- Darstellung der Realnutzung und Biotoptypen auf einer Fläche von ca. 250 ha
- Botanische (Gefäßpflanzen) und faunistische (Vögel, Reptilien, Amphibien, Tagfalter) Untersuchungen
- Bestandsbewertung
- Eingriffsermittlung und Ausgleichsflächenkonzeption
- Erstellung einer FFH-Verträglichkeitsuntersuchung als Grundlage der behördlichen FFH-Verträglichkeitsprüfung
- Verarbeitung und Darstellung der Erfassung und der Maßnahmenplanung mittels Geographischem Informationssystem ESRI ArcView
Gemeinde Altenstadt