Was
Beschreibung
Im Zusammenhang mit der Realisierung geplanter Vorhaben können grundsätzliche Tier- und Pflanzenarten betroffen sein, darunter auch solche, die artenschutzrechtlichen Bestimmungen unterliegen (Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und europäische Vogelarten). Da infolge geplanter Projekte Verbotstatbestände des § 44 (1) BNatSchG nicht von vornherein ausgeschlossen werden können, muss eine Artenschutzprüfung erfolgen.
Bei Bedarf werden zudem die naturschutzfachlichen Voraussetzungen für eine Ausnahme von den Verboten gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG geprüft.
Den Anforderungen entsprechend werden folgende Arbeitsschritt durchgeführt:
Ermittlung der relevanten Arten
- Ermittlung des Untersuchungsraumes
- Ermittlung der möglicherweise betroffenen Arten
- Ermittlung der Arten mit möglichen Konflikten
Konfliktanalyse (artspezifische Bewertung des Eingriffs)
- Tötungsverbot: Werden die betroffenen Tierarten verletzt oder getötet?
- Störungsverbot: Werden die betroffenen Tierarten erheblich gestört?
- Schutz der Lebensstätten: Werden Fortpflanzungs- und Ruhestätten der betroffenen Tierarten entnommen, geschädigt oder zerstört?
- Schutz der Pflanzenarten: Werden die betroffenen Pflanzenarten (inkl. ihrer Entwicklungsformen) entnommen, geschädigt oder zerstört?
Maßnahmenplanung
- überprüfen, ob durch geeignete Maßnahmen nachteilige Auswirkungen vermieden werden können
- prüfen, ob CEF-Maßnahmen geeignet sind, eine ausreichende und vorgezogene Kompensation für alle Betroffenheiten von Arten oder deren Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu erbringen
gegebenenfalls Klärung der Ausnahmevoraussetzungen
Sofern erhebliche Beeinträchtigungen artenschutzrechtlich relevanter Arten nicht vermieden oder vorgezogen ausgeglichen werden können, ist eine Ausnahme gemäß § 45 (7) BNatSchG zu beantragen.
Hierbei ist nachzuweisen, dass
- zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses vorliegen,
- keine zumutbare Alternative gegeben ist,
- sich der Erhaltungszustand der Populationen einer Art nicht verschlechtert (zur Gewährleistung sind ggf. geeignete Maßnahmen, sog. FCS-Maßnahmen durchzuführen)
Nachhaltigkeitsexperten für
Artenschutz
Dr. Heiko Sawitzky
Geschäftsführer
Sylvia Lang
Projektleiterin
Bianca Fassl
Master of Science Biologie mit Schwerpunkt Ökologie, Naturschutz und Zoologie
Kunden
Projektreferenzen
Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bau des Limesradweges im Bereich der Stadt Hungen (Kreis Gießen, Hessen)
Durch den Bau des Limesradweges in der Stadt Hungen wird ein Teilabschnitt des insgesamt ca. 800 km langen Limes-Radweges umgesetzt. Die Maßnahme umfasst den Ausbau zwischen den Stadtgrenzen Hungen-Kernstadt/ Lich-Langsdorf und Hungen-Steinheim/ Nidda-Unter-Widdersheim auf einer Gesamtlänge von 12,8 km. Potenziell relevante Artenbeeinträchtigungen sind infolge des geplanten Vorhabens für den Feldhamster, einige Fledermausarten, einige Brut- und Gastvogelarten, einige Amphibien- und Reptilienarten sowie für den Käfer Osmoderma eremita (Eremit) zu erwarten, so dass für einige dieser Arten eine Konfliktanalyse durchgeführt wurde. Unter der Voraussetzung der verbindlichen Umsetzung grundsätzlich eingriffsminimierender Vorgaben zur Trassenführung, Ausstattung des Radweges, Bauausführung, Ökologischen Baubegleitung, Bauzeitpunkt und Instandhaltung des Radweges sind zusätzlich art- bzw. artengruppenspezifische Maßnahmen umzuzusetzen.
- Darstellung der Realnutzung und Biotoptypen auf einer Fläche von ca. 130 ha
- Botanische (Gefäßpflanzen) und faunistische (Vögel, Reptilien, Amphibien, Tagfalter) Untersuchungen
- Bestandsbewertung
- Eingriffsermittlung und Ausgleichsflächenkonzeption
- Erstellung von Anträgen zur naturschutzrechtlichen Befreiung für zwei Naturschutzgebiete
- Erstellung einer FFH-Verträglichkeitsuntersuchung als Grundlage der behördlichen FFH-Verträglichkeitsprüfung
- Bearbeitung artenschutzrechtlicher Belange in der Artenschutzprüfung
- Verarbeitung und Darstellung der Erfassung und der Maßnahmenplanung mittels Geographischem Informationssystem ESRI ArcGIS
Planungsgesellschaft Kolmer & Fischer, Linden
Artenschutzrechtliche Prüfung zur Errichtung der WEA Himmighofen
Die ABO Wind AG plant die Errichtung eines Windparks mit zwei Windenergieanlagen (WEA) südwestlich von Himmighofen in der Gemeinde Himmighofen. Da durch das geplante Vorhaben auch Tier- und Pflanzenarten betroffen sein können, die artenschutzrechtlichen Bestimmungen unterliegen, muss im Rahmen des Baurechtsverfahrens für die relevanten Arten eine Artenschutzprüfung (AP) durchgeführt werden. Nach Bestandserhebungen vor Ort (Vögel und Fledermäuse), Datenbankabfragen unter www.ARTeFAKT.rlp.de sowie Potenzialabschätzung der Habitate für weitere Arten waren insgesamt 42 Brutvogelarten, 13 Fledermausarten und drei weitere Säugetierarten zu betrachten.
- Realnutzungs- und Biotoptypenkartierung
- Umfangreiche faunistische Erhebungen (Vögel, Fledermäuse)
- Detaillierte qualitative Bewertung des hoch sensiblen kulturhistorisch bedeutenden Landschaftsraumes
- Anwendung und Prüfung eines fachlich fundierten Bewertungsverfahrens zur Landschaftsbildbewertung in hoch sensiblem Landschaftsausschnitt
- Darstellung und Bilanzierung des Eingriffsumfangs und Entwicklung eines Ausgleichskonzeptes für die nicht vermeidbaren Eingriffe
- NATURA 2000-Verträglichkeitsstudie
- Artenschutzrechtliche Prüfung
- Abstimmung mit den Behörden
ABO Wind