Was
Beschreibung
Die Bauleitplanung (BLP) ist das zentrale Instrument zur städtebaulichen Entwicklung und dient der Lenkung und Ordnung der baulichen und sonstigen Nutzung des Bodens innerhalb der Städte und Gemeinden. Für die Aufstellung der Bauleitpläne sind die Städte und Gemeinden im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung zuständig.
Der Vollzug der Bauleitplanung erfolgt zweistufig: Zunächst findet auf der ersten Stufe die vorbereitende Bauleitplanung statt. Dafür erstellt die Stadt bzw. Gemeinde den Flächennutzungsplan für das gesamte Stadt-/ Gemeindegebiet. In der zweiten Stufe werden mit der verbindlichen Bauleitplanung Teilflächen der Stadt/ Gemeinde beplant. Hierbei handelt es sich um die sogenannten Bebauungspläne, welche aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind.
Der Flächennutzungsplan stellt für das gesamte Stadt-/ Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Stadt-/ Gemeinde in den Grundzügen dar. Dabei ist der Flächennutzungsplan den Zielen der Raumordnung anzupassen. Es wird die mittel- bis langfristige Art der Bodennutzung in ihren Grundzügen dargestellt. Der Flächennutzungsplan wird durch die höhere Verwaltungsbehörde genehmigt.
Der Bebauungsplan enthält die verbindlichen, unmittelbar wirkenden Festsetzungen für einen Teilbereich des Stadt-/ Gemeindegebiets und muss den städtebaulichen Zielen entsprechen sowie der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung dienen. Der Bebauungsplan wird im Normalfall aus dem Flächennutzungsplan heraus entwickelt, ggf. kann aber auch der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren aufgestellt, geändert oder ergänzt werden. Die möglichen Festsetzungen des Bebauungsplans beziehen sich auf bauliche und sonstige Anlagen. Der Bebauungsplan erlangt seine Rechtskraft, indem die Stadt/ Gemeinde ihn als Satzung beschließt.
Im Regelverfahren zur Aufstellung von Bauleitplänen (sowohl Flächennutzungs- als auch Bebauungspläne) wird neben der Begründung auch ein Umweltbericht erstellt. Es handelt sich dabei um ein Instrument, zur Erläuterung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen sowie den Umgang mit den Umweltbelangen im Zusammenhang mit der Bauleitplanung und soll dabei Planungsalternativen anbieten.
Nachhaltigkeitsexperten für
Bauleitplanung (BLP)
Dr. Heiko Sawitzky
Geschäftsführer
Sibylle Kaunath
Diplom-Ingenieurin der Landespflege
Kunden
Projektreferenzen
Bebauungsplan der Gemeinde Wölfersheim „Sondergebiet Erneuerbare Energien – Solar“
Die Gemeinde Wölfersheim möchte auf einem rund 16 Hektar großen Areal am Wölfersheimer See den größten Solarpark der Region realisieren.
Am 08.05.2008 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Wölfersheim gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bauleitplans für den Bereich „Sondergebiet Erneuerbare Energien – Solar“ beschlossen.
Um eine optimale Vergütung gem. Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2012 für die Einspeisung von Strom erzielen und somit den Solarpark ökonomisch betreiben zu können, war es notwendig die Anlage bis zum 31.12.2012 an das Stromnetz anzuschließen. Der Baubeginn war für den 01.07.2012 geplant.
- Ermittlung des Zustands des Planbereichs wie Topographie, Baustrukturen, Flächennutzungen, Erschließung, Naturschutzbelange
- Analyse des beschriebenen Zustands
- Entwicklung und Erläuterung einer städtebau-lichen Konzeption unter Berücksichtigung bestehender Planungen und Ausweisungen
- Entwicklung und Begründung der rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung, die Grünordnung und den natur-schutzrechtlichen Ausgleich
- Erstellung des Umweltberichts, des Landschaftspflegerischen Fachbeitrags, der Umwelt-verträglichkeitsstudie und der Natura-2000-Verträglichkeitsstudie
- Durchführung der Beteiligungsverfahren
- Verarbeitung und Darstellung der Planung mittels AutoCAD und Google SketchUp
- Ökologische Baubegleitung
Gemeinde Wölfersheim
Bebauungsplan der Stadt Hungen „Stümpfenweg, 1. Erweiterung“
Angrenzenden an einen rechtskräftigen Bebauungsplan befindet sich das ehemalige Areal eines Altenheims. Nach Aufgabe dieser Nutzung sollte sowohl dieses als auch die im Bebauungsplan bislang vorgesehene Erweiterungsfläche für das Altenheim in die bestehende städtebauliche Konzeption eingebunden und ebenfalls für eine Wohnnutzung vorgesehen werden. Insgesamt sollten mit der Ausweisung von Wohngebietsflächen neue Baulandflächen zur Verfügung gestellt werden, um den Bedarf in der Kernstadt zu decken.
- Ermitteln des Zustandes des Planbereiches wie Topographie, Baustrukturen, Flächennutzungen, Erschließung, Baugrund, Naturschutzbelange
- Analyse des beschriebenen Zustandes
- Entwicklung und Erläuterung einer städtebaulichen Konzeption unter Berücksichtigung bestehender Planungen und Ausweisungen
- Entwicklung und Begründung der rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung und für den naturschutzrechtlichen Ausgleich
- Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen der Planung in einem Umweltbericht
- Artenschutzrechtliche Prüfung
- Waldrandkonzept
- Durchführung der Verfahren der Bürgerbeteiligungen und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß den Bestimmungen der §§ 3 und 4 BauGB
- Verarbeiten und Darstellen der Planung mittels AutoCAD und ArcGIS
Magistrat der Stadt Hungen