Was
Beschreibung
Die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) dient der Beurteilung der erheblichen Umweltauswirkungen eines Vorhabens als Grundlage für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP).
Zunächst stellt die UVS die aktuelle Situation der Umwelt, getrennt nach den Schutzgütern Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, Kultur- und Sachgüter einschließlich ihrer Wechselwirkungen dar. Auf dessen Basis ermittelt und bewertet die UVS insbesondere die Auswirkungen des betrachteten Vorhabens (in der Regel in mehreren Alternativen) auf die einzelnen Schutzgüter. Deren Wechselwirkungen werden ebenso thematisiert wie Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich der ermittelten Auswirkungen.
Die Untersuchung der Raumverträglichkeit und der Schutzgüter unter Beachtung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung im Zuge von Raumordnungsverfahren (ROV) erfolgt durch eine Raumverträglichkeitsstudie (RVS). Die RVS beschreibt hierzu die Raumwirkung eines Vorhabens und beurteilt raumbedeutsame Umweltauswirkungen des Vorhabens. Als Grundlage für diese Beurteilung werden als Umweltauswirkungen alle unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkungen untereinander definiert.
Nachhaltigkeitsexperten für
Umweltverträglichkeits- und Raumordnungsstudien
Sylvia Lang
Diplom-Biologin
Kunden
Projektreferenzen
Umweltbericht zur Flächennutzungsplan-Änderung für den geplanten Windpark in Bad Arolsen, STT Mengeringhausen
Anlass für die Änderung des Flächennutzungsplans ist die Ausweisung von Sonderbauflächen „Windenergie“, um eine planungsrechtliche Grundlage zu schaffen, Windkraftanlagen im Stadtwald von Mengeringhausen errichten zu können. Im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplanes wird auch ein Umweltbericht erstellt. Die Umweltprüfung dient gemäß § 2 (4) BauGB der Vorbereitung der Beschlussfassung über den Bauleitplan. Die methodischen Anforderungen an die Ermittlung und Bewertung der Belange im Rahmen der Umweltprüfung sind in den Anlagen des BauGB geregelt. Im Umweltbericht werden der aktuelle Umweltzustand und die Entwicklung des Zustandes bei Ausführung der Planung beschrieben. Dies erfolgt für die Schutzgüter Mensch, Pflanzen und Tiere sowie Boden, Wasser; Klima und Luft und Kultur- sowie Sachgüter.
Zur Bewertung von naturschutzfachlichen Eingriffen und der Betrachtung artenschutzrechtlicher Aspekte wurden 2011 avifaunistische Erhebungen durchgeführt.
Eine weitere besondere Anforderung ergibt sich aus der Darstellung des Schutzgutes Mensch im Umweltbericht und der Prognose über die Entwicklung des Zustands bei Durchführung der Planung.
- Darstellung und Analyse des Zustandes im Hinblick auf Topographie, Flächennutzungen, umwelt- und wasserwirtschaftliche Verhältnisse, sowie land- und forstwirtschaftliche Struktur
- Entwicklung und Begründung einer städtebaulichen Konzeption unter Berücksichtigung bestehender Planungen und Ausweisungen
- Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen im Umweltbericht sowie der repräsentativen Schutzgüter
- Eingriffsermittlung, -bewertung und –minimierung sowie Entwicklung eines Ausgleichskonzeptes für die nicht vermeidbaren Eingriffe
- Durchführung der Verfahren der Bürgerbeteiligungen und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 und 4 BauGB
- Verarbeiten und Darstellen der Planung mittels CAD und Geographischem Informationssystem ESRI ArcGIS
wpd onshore GmbH & Co. KG