Was
Beschreibung
Besonders im Rahmen komplexer, ökologischer Fragestellungen in Genehmigungsverfahren kann die Erstellung von Sondergutachten notwendig sein. Ein solches Sondergutachten kann das Flora-Fauna-Gutachten darstellen, welches detaillierte Angaben zu der floristischen und faunistischen Ausstattung eines Untersuchungsgebietes umfasst.
Dazu werden umfangreiche Erhebungen innerhalb des Untersuchungsgebietes durchgeführt. Die Bearbeitung des Teilaspektes „Flora“ beinhaltet die flächendeckende Beschreibung und Bewertung von Biotoptypen inklusive der FFH-Lebensraumtypen sowie der § 30 Biotope und die Erfassung von planungsrelevanten Gefäßpflanzen. Die Kartierung der Biotoptypen erfolgt dabei nach dem jeweils gültigen Biotoptypenschlüsseln des betreffenden Bundeslandes. Im Rahmen der Bearbeitung des Teilaspektes „Fauna“ können je nach Ausstattung des Untersuchungsraumes die Gruppen der Mittel- und Großsäuger, der Fledermäuse, der Kleinsäuger, der Avifauna sowie der Reptilien und Amphibien untersucht werden. Darüber hinaus kann auch die Erfassung von Tagfaltern/ Widderchen, von Libellen sowie Heuschrecken erfolgen. Beinhaltet das Untersuchungsgebiet zudem Gewässer werden auch Fische und Krebse sowie Fließgewässerorganismen kartiert. Die Ergebnisse der Kartierungen werden in einem weiteren Schritt bewertet und im Hinblick auf ihre naturschutzfachliche Bedeutung und Empfindlichkeit gegenüber projektbedingten Wirkungen betrachtet. Ebenso werden die Möglichkeiten zur Vermeidung und Minderung der potentiell zu erwartenden Beeinträchtigungen genannt. Damit dient das Flora-Fauna-Gutachten neben der aktuellen Erfassung des Arten- und Biotopinventars auch als erste Aussage im Hinblick auf die Auswirkungen des geplanten Vorhabens innerhalb des Untersuchungsgebietes.
Als weiteres Sondergutachten kann der Bericht zu einem Monitoring betrachtet werden. Ein Monitoring stellt dabei ein zeitlich wiederholtes Beobachten, Überwachen oder auch Messen des Zustandes und Bestandes von Pflanzen oder Tieren sowie deren Gemeinschaften dar. Somit kann ein Monitoring für ganz unterschiedliche Fragestellungen hilfreich sein. Es kann zum Beispiel als Erfolgskontrolle von Maßnahmen dienen, welche im Verlauf der Planung im Rahmen von LBP und UVS festgesetzt wurden. Aber auch zur Beantwortung wissenschaftlicher Fragen ist die Durchführung eines Monitorings geeignet. Häufig werden dabei Bestandsentwicklungen untersucht.
Nachhaltigkeitsexperten für
Flora-Fauna-Gutachten und Monitoring
Dr. Heiko Sawitzky
Geschäftsführer
Bianca Fassl
Master of Science Biologie mit Schwerpunkt Ökologie, Naturschutz und Zoologie
Kunden
Projektreferenzen
Biomonitoring auf der CEF-Maßnahmenfläche im Bereich der Lippeaue im Rahmen des Neubaus der 380-KV-Hochspannungsfreileitung KW Westfalen – Uentrop (Bl.4204)
Im Zuge des Neubaus der ca. 2 km langen 380-kV-Hochspannungsfreileitung Bl. 4204 zum Anschluss des Kraftwerkes Westfalen an die Umspannanlage Uentrop wurden im Rahmen der Planfeststellung zur Kompensation der Eingriffe in Natur und Landschaft u.a. Maßnahmen zur Entwicklung von Extensivgrünland (CEF-Maßnahme) festgesetzt, da die Leitung die als Natura 2000-Gebiet ausgewiesene Lippeaue quert. Die derzeit vorhandenen Intensivgrünlandbestände werden hierzu durch eine extensive Beweidung bzw. auf Teilflächen durch eine extensive Mahd über gezielten Nährstoffentzug bzw. eine Nutzungsumstellung in Grünlandbestände mit hoher Habitateignung für die maßgeblichen Vogelarten des EU-Vogelschutzgebiets „Lippewiesen zwischen Hamm und Lippstadt mit Ahsewiesen“ umgewandelt. Das Beweidungs- und Mahdmanagement wird durch ein jährliches avifaunistisches Monitoring sowie ein zweijährliches vegetationskundliches Monitoring kontrolliert, um die Flächen weder unter- noch überzubeweiden bzw. überzunutzen. Entsprechend den hierdurch gewonnenen Ergebnissen werden die Viehdichte und die Weidezeiten bzw. Mahdhäufigkeiten und -zeitpunkte bei Bedarf angepasst.
- Erarbeitung eines Beweidungs- und Mahdkonzeptes sowie fachkundliche Begleitung bei dessen Umsetzung
- Jährliche Erhebungen der Brutvogelbestände
- Zweijährliche vegetationskundliche Aufnahmen auf Dauerbeobachtungsflächen
- Analyse der vorhandenen pflanzensoziologischen Vegetationstypen mittels Tabula 5.0
- Verarbeitung und Darstellung der Brutvogelerhebungen mittels Geographischem Informationssystem ESRI ArcGis
- Auswertung der erzielten Ergebnisse und Erarbeitung von Anpassungsstrategien für zukünftige Pflegemaßnahmen
RWE Power AG
Geplante Maßnahmen zur Hochwasserrückhaltung am Seemenbach
Die Stadt Büdingen besitzt keinen ausreichenden Hochwasserschutz, weshalb Hochwasserrückhaltemaßnahmen am Seemenbach vorgenommen werden sollen. Hierbei bieten Hochwasserrückhaltebecken (HRB) die bestmögliche Schutzwirkung. Auf Grundlage der Ergebnisse eines Behördentermins wurden zwei Bereiche für mögliche HRB-Standorte fokussiert.
Für diese beiden vorabgestimmten Untersuchungsräume wurde auf Basis von umfassenden Erhebungen in 2011 ein Flora-Fauna-Gutachten erstellt, das einen Großteil der Datengrundlagen für die weiteren Unterlagen darstellt. Der Untersuchungsumfang wurde im Rahmen von Besprechungsterminen mit der Oberen Naturschutzbehörde (ONB) des RP Darmstadt abgestimmt und kann in die beiden Teilaspekte „Flora“ mit den Teilbereichen Biotoptypen, FFH-Lebensraumtypen, §30er-Biotopen und Gefäßpflanzen und „Fauna“ unterteilt werden. Für den Fauna-Teil wurden folgende Artengruppen umfassend untersucht: Avifauna (Brut- und Zugvögel), Fledermäuse, Amphibien, Reptilien, Tagfalter und Widderchen, Libellen, Heuschrecken, Fische, Dekapode Krebse. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen wurden u.a. beim Scopingtermin sowie der Öffentlichkeit bei einer Bürgerinformationsveranstaltung für das geplante Vorhaben vorgestellt.
Nach dem Scopingtermin wurden weitere Untersuchungsräume für mögliche HRB-Standorte zur Prüfung hinzugezogen. Die floristischen und faunistischen Erhebungen für diese Gebiete sowie eine Überprüfung der Bestandsdaten für die in 2011 untersuchten UGs werden in 2015 durchgeführt.
- Erfassung artenschutzrechtlich relevanter Pflanzen und Tierarten
- Bestandsbewertung und artenschutzrechtliche Konfliktanalyse
- Maßnahmenplanung zur Vermeidung von Verbotstatbeständen gem. § 44 BNatSchG
Wasserverband NIDDER-SEEMENBACH